Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Schulanfang nach den Herbstferien

Im Anhang finden Sie eine Erklärung des Landes Baden-Württemberg zur Teilnahme Ihres/r Kinder am Unterricht der Schule nach den Ferien.
Wir bitten Sie, diese auszudrucken und ausgefüllt Ihrem/Ihren Kind/ern am 02. November 2020, mitzugeben.

 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.