Angesichts stark steigender Infektionszahlen wurde die Maskenpflicht von der Landesregierung BW auch auf den Unterricht ausgeweitet. Somit gilt die Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht sowie in allen Begegnungsflächen wie z.B. Pausenhof, Schulfluren, Aula und Toiletten.