Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Nach dem Lockdown stehen wir bei der Öffnung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen weiterhin im Spannungsfeld zwischen der Aufgabe, alle Beteiligten möglichst gut zu schützen und gleichzeitig das Recht auf Bildung und staatliche Fürsorge für Kinder und Jugendliche umzusetzen.
Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule gebracht werden. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder offensichtlich krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle bzw. der Schule erkranken, kann die Einrichtung die Abholung veranlassen.
Im Anhang finden Sie eine Handreichung des Landes Baden-Württemberg zum Umgang mit Krankheitssymptomen Ihrer Kinder und dem resultierenden Besuch der Schule.